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Aktuell

25. März 2024

Die wichtigsten Entscheide von National- und Ständerat aus der Frühlingssession

Der Nationalrat will Klarheit zum Wohnsitz beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim:
Heute ist in Gesetzen mal die Rede von „Wohnsitz“, mal von „Wohnort“. Dies führt zu juristischen Streitigkeiten, etwa wer für die Finanzierung der Pflegekosten, der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe zuständig ist. Einig ist sich Parlament und Bundesrat, dass betreffend Pflegekosten das KVG angepasst werden soll. Darüber hinaus will der Nationalrat zusätzlich verankern, dass die Bürger:innen beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim wählen können, ob sie den bisherigen Wohnsitz behalten wollen, was weitreichendere finanzielle Konsequenzen für die öffentliche Hand hätte.

23.4343 | Überprüfung und Vereinheitlichung von „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG

23.4344 | Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen

Zwischenfinanzierung für das elektronische Patientendossier (EPD):
Das Parlament hat eingesehen, dass die von ihm geschaffene Gesetzesregelung ungenügend ist. Deshalb hat es entschieden, in einem ersten Schritt mit 30 Millionen Franken die Übergangsfinanzierung sicherzustellen – um einen vollständigen Stillstand zu vermeiden – und danach in einem zweiten Schritt die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen. Eine Minderheit des Nationalrats hätte gerne schon sofort alle Leistungserbringer verpflichtet und Verbesserungen initiiert, die Mehrheit will aber die nötigen Verbesserungen zuerst genau eruieren.
23.061 | Revision EPD (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Der Ständerat verunmöglicht Medikationspauschalen in Pflegeheimen:
Im Kanton Fribourg konnten Pflegeheime ab 2002 bis 2020 Medikamente in Grosspackungen kaufen und dank einer Vereinbarung mit den Krankenversicherern und dem Kanton die Medikamente pauschal und deutlich günstiger abrechnen. Die von senesuisse unterstützte Standesinitiative wollte das Pauschalsystem wieder ermöglichen, und zwar auch auf nationaler Ebene. Der Ständerat hat es mit 21 zu 20 Stimmen definitiv abgelehnt.
20.332 | Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen

Bericht über die mögliche Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung:
Der Nationalrat verpflichtet den Bundesrat zur Erstellung eines Berichts, wie gewisse durch eine Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung entstehende, offene Finanzierungsfragen zur Betreuung im Alter zumindest teilweise beantwortet werden können. Der Bundesrat hatte sich erfolglos gegen einen solchen Bericht ausgesprochen, auch wenn er die Auffassung teilt, dass die Betreuung im Alter künftig eine grosse Herausforderung darstellt. Dafür seien aber in erster Linie die Kantone zuständig, zudem laufe ja das Gesetzesprojekt für Ergänzungsleistungen im Betreuten Wohnen.
23.4326 | Entwicklung der Hilflosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld

22. März 2024

Empfehlungen für die Pflege von Menschen mit Demenz: DemCare und Blueprint

Gemäss Schätzungen sind bereits mehr als die Hälfte der in Alters- und Pflegeheimen lebenden Menschen von einer Demenz betroffen – wenn auch vielfach ohne Diagnose. Die unter diesem Link auffindbare Publikation „Begleitung, Betreuung, Pflege und Behandlung von Personen mit Demenz – Empfehlungen für Langzeitinstitutionen“ entstand im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie und ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit in Alters- und Pflegeheimen mit Menschen mit einer Demenz.

Zusätzlich bündelt die Website www.bag-blueprint.ch wertvolles Wissen und Erfahrungen aus verschiedenen Gesundheitsprojekten und -initiativen in der Schweiz. 105 davon sind Praxisbeispiele zu lebensqualitätserhaltenden Interventionen für Menschen mit Demenz und ihre betreuenden Angehörigen.

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Gewisse Entscheide der Versicherer sind nachvollziehbar. Andere sind das Gegenteil davon.

 

Es war einmal eine Altersinstitution, die betreutes Wohnen mit Spitex-Dienstleistungen anbot – und das noch heute tut. Für ältere Menschen sind diese Leistungen ein Segen, da sie Selbstbestimmung und Selbständigkeit ermöglichen. Für die Krankenkasse in unserer Geschichte sind sie dagegen ein Kostenfaktor, den sie ganz gerne abwälzen würde.

Abnehmender Pflegebedarf mit zunehmendem Alter?
In einer betreuten Wohnung der besagten Institution lebte seit Längerem eine Dame, die auf den Rollstuhl und deshalb auf Spitex-Leistungen angewiesen war. Da es der Bewohnerin ansonsten gut ging, blieb ihr Unterstützungsbedarf seit ihrem Einzug unverändert bei einer Stunde pro Tag.
Die Krankenkasse der Bewohnerin kam Monat für Monat ihrer Pflicht nach und vergütete die von der Altersinstitution erbrachten Spitex-Stunden. Doch eines Tages – die Dame war inzwischen 87 Jahre alt geworden – vollzog die Krankenkasse eine spektakuläre Kehrtwende. Sie lehnte eine weitere Kostengutsprache mit folgender Begründung ab: Die Prüfung der für die Vergütung massgebenden Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit habe ergeben, dass die Unterstützung in diesem Fall nicht wirtschaftlich sei. Statt wie bisher 30 Stunden pro Monat zu bewilligen, umfasste die Kostengutsprache der Krankenkasse monatlich nur noch 3 Stunden.
Normalerweise nimmt der Pflegebedarf über 85-Jähriger von Jahr zu Jahr ja eher zu als ab. Bleibt der Pflegebedarf nun über längere Zeit gleich, könnte der Laie gerade das als Beweis für die Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Unterstützungsleistungen betrachten. Doch die Profis der Krankenkasse sahen das anders. Weshalb sie sich plötzlich querstellten, bleibt bis heute ihr Geheimnis. Ob das – wie einige vermuten – tatsächlich ein Versuch war, die Dame in ein Pflegezimmer zu «treiben», wo die Gesamtkosten zwar viel höher, der Beitrag der Krankenkasse aber deutlich niedriger ist?

Ein Entscheid mit Folgen und eine erneute Kehrtwende
Wie auch immer: Der Entscheid der Krankenkasse stellte die Altersinstitution vor Fragen, die in der Pflegebranche leider an der Tagesordnung sind. Wie soll die Unterstützung der Bewohnerin finanziert werden? Hat ein Wiedererwägungsgesuch Chancen? Wie sieht der weitere Rechtsweg aus? Für das Betreuungsteam war von Anfang an klar, dass der Leistungsumfang zwingend beibehalten werden musste. Gleichzeitig kam eine Kostenübernahme durch die Bewohnerin aufgrund der beschränkten Patientenbeteiligung und des Tarifschutzes nicht in Frage.
Also machten sich Direktion und Stationsleitung an die Arbeit. Sie erstellten eine neue, noch umfangreichere Dokumentation und baten die Krankenkasse um Wiedererwägung ihres Beschlusses. Damit ging das Hin und Her erst richtig los. Die Krankenkasse führte Gespräche mit den Mitarbeitenden, holte zusätzliche Informationen ein und verlangte weitere Unterlagen. Doch die Altersinstitution liess nicht locker. Sie belegte, erklärte und informierte – und erbrachte die Spitex-Leistungen, ohne zu wissen, ob sie dafür je entschädigt werden würde.
Sie können sich vorstellen, liebe Leserinnen und Leser, dass das Seilziehen die Bewohnerin nicht unberührt liess. Und sie können sich ausmalen, wie aufwändig und zeitraubend es für die Altersinstitution war. Doch immerhin wurde ihr Einsatz belohnt. Eines Tages erhielt die Institution nämlich die Nachricht, dass die Krankenkasse die Pflegeleistungen nun doch im bisherigen Umfang übernehmen würde. Weshalb sie diese erneute Kehrtwende vollzog und zu ihrer bisherigen Praxis zurückkehrte? Ja, auch das bleibt das Geheimnis der Krankenkasse und ebenso rätselhaft wie ihre vorangehende ablehnende Haltung.

Und die Moral von der Geschicht’?
WZW – Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit – sind für Spitex-Leistungen Pflicht. Doch, so fragt man sich bei der Blog-Lektüre, wie beurteilt die Krankenkasse diese Aspekte? Und welche Massstäbe gelten für ihre eigene Arbeit? WZW-Kriterien sind es wohl eher nicht …

Sache git’s, die git’s gar nit.

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Sind Sie in der Alters- und Pflegeheimbranche tätig? Haben auch Sie einschlägige Erfahrungen mit dem Amtsschimmel oder dem Papiertiger gemacht? Dann bereichern Sie diesen Blog und schicken Sie Ihre Geschichte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!

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