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Der Nationalrat will Klarheit zum Wohnsitz beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim:
Heute ist in Gesetzen mal die Rede von „Wohnsitz“, mal von „Wohnort“. Dies führt zu juristischen Streitigkeiten, etwa wer für die Finanzierung der Pflegekosten, der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe zuständig ist. Einig ist sich Parlament und Bundesrat, dass betreffend Pflegekosten das KVG angepasst werden soll. Darüber hinaus will der Nationalrat zusätzlich verankern, dass die Bürger:innen beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim wählen können, ob sie den bisherigen Wohnsitz behalten wollen, was weitreichendere finanzielle Konsequenzen für die öffentliche Hand hätte.

23.4343 | Überprüfung und Vereinheitlichung von „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG

23.4344 | Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen

Zwischenfinanzierung für das elektronische Patientendossier (EPD):
Das Parlament hat eingesehen, dass die von ihm geschaffene Gesetzesregelung ungenügend ist. Deshalb hat es entschieden, in einem ersten Schritt mit 30 Millionen Franken die Übergangsfinanzierung sicherzustellen – um einen vollständigen Stillstand zu vermeiden – und danach in einem zweiten Schritt die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen. Eine Minderheit des Nationalrats hätte gerne schon sofort alle Leistungserbringer verpflichtet und Verbesserungen initiiert, die Mehrheit will aber die nötigen Verbesserungen zuerst genau eruieren.
23.061 | Revision EPD (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Der Ständerat verunmöglicht Medikationspauschalen in Pflegeheimen:
Im Kanton Fribourg konnten Pflegeheime ab 2002 bis 2020 Medikamente in Grosspackungen kaufen und dank einer Vereinbarung mit den Krankenversicherern und dem Kanton die Medikamente pauschal und deutlich günstiger abrechnen. Die von senesuisse unterstützte Standesinitiative wollte das Pauschalsystem wieder ermöglichen, und zwar auch auf nationaler Ebene. Der Ständerat hat es mit 21 zu 20 Stimmen definitiv abgelehnt.
20.332 | Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen

Bericht über die mögliche Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung:
Der Nationalrat verpflichtet den Bundesrat zur Erstellung eines Berichts, wie gewisse durch eine Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung entstehende, offene Finanzierungsfragen zur Betreuung im Alter zumindest teilweise beantwortet werden können. Der Bundesrat hatte sich erfolglos gegen einen solchen Bericht ausgesprochen, auch wenn er die Auffassung teilt, dass die Betreuung im Alter künftig eine grosse Herausforderung darstellt. Dafür seien aber in erster Linie die Kantone zuständig, zudem laufe ja das Gesetzesprojekt für Ergänzungsleistungen im Betreuten Wohnen.
23.4326 | Entwicklung der Hilflosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld


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